Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 9 Auskünfte
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/9#abs-1 (1) Auskünfte über förmliche Anerkennungen, über Disziplinarmaßnahmen und im Disziplinarbuch eingetragene gerichtliche Strafen, Mitteilungen über Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten, über Vorermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts und über gerichtliche Disziplinarverfahren sowie über Tatsachen aus solchen Verfahren werden ohne Zustimmung des Soldaten oder des früheren Soldaten nur erteilt
Unter diesen Voraussetzungen ist auch die Übermittlung von Unterlagen zulässig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/9#abs-2 (2) Der Empfänger darf die übermittelten Auskünfte nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/9#abs-3 (3) Andere Rechtsvorschriften, die eine Auskunftserteilung zulassen, bleiben unberührt. Auskünfte über förmliche Anerkennungen, über Disziplinarmaßnahmen und über im Disziplinarbuch eingetragene gerichtliche Strafen, die getilgt oder tilgungsreif sind, werden nur mit Zustimmung des Soldaten oder des früheren Soldaten erteilt.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 9 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 05.05.2017 – 15 A 1578/15Informationsfreiheitsgesetz: Umfang des Anspruchs auf Zugang zu Unterlagen des Verteidigungsministeriums mit NSU-Bezug Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- BVerwG, 04.04.2007 – 2 WDB 6.06Zitiert von 2
- VG Köln, 25.06.2015 – 13 K 3809/13Zitiert von 1
- BVerwG, 29.04.2021 – 1 WRB 1/21Informationsanspruch der Gleichstellungsbeauftragten; Besetzung eines AuslandsdienstpostensZitiert von 2
- BVerwG, 23.05.2019 – 1 WB 8.19Kein Anspruch eines Soldaten auf disziplinares Tätigwerden gegen einen Vorgesetzten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- BVerwG, 05.12.2024 – 1 W-VR 12.24Einstweilige Anordnung; Verarbeitung von Personendaten
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 20.09.2018 – 15 A 3070/15Zitiert von 8
- VG Köln, 21.12.2007 – 27 K 746/06Zitiert von 1
- VG Köln, 21.12.2007 – 27 K 840/06Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.